Steuern sparen - Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich

  STEUERRATGEBER - mit Steuertipps und Steuertricks Steuern sparen 2009 08 07 06 Einkommensteuererklärung 


S T E U E R T I P P S


 

A K T U E L L E
R E C H T S P R E C H U N G


A R T I K E L

 


 

 


S O N S T I G E S

 



 

 

P A R T N E R

Hausapotheke
Hochzeitsgeschenke
Sudoku  Rätsel

 

Steuern sparen

Steuern sparen bei der Einkommensteuererklärung 2008 - 2009

Der Steuerratgeber informiert Sie zum deutschen Steuerrecht, damit für Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung 2006, 2007 oder 2008 ein Klacks wird. Sie erhalten kostenlose Steuertipps und legale Steuertricks wie Sie Steuern sparen können.

 Verschenken Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich 2009, 2008, 2007 bzw. 2006 kein Geld an den Fiskus. Sparen Sie Steuern!!!

 

Originelle und ausgefallene GeschenkeHallo ich bin Gini die Geschenkefee.

Ich habe auf www.Geschenke-Erfahrungen.de originelle, ausgefallene und besondere Geschenkideen für Weihnachten, Geburtstag und andere Anlässe zusammen getragen.

Schauen Sie am besten gleich vorbei.


 

Steuertipp 1: Geben Sie Ihre Steuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung 2006, 2007, 2008 oder 2009 elektronisch mit einem Steuerprogramm oder Steuersoftware ab. Die Finanzverwaltung wird Ihren Lohnsteuerjahresausgleich dann schneller bearbeiten und evtl. Erstattungen somit früher auf Ihr Konto überweisen.

Steuertipp 2: Fahrtkosten zu regelmäßigen Arbeitsstätten sind mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Fahrtkosten zu wechselnden Arbeitsstätten sind pro gefahrenem km mit 0,30 Euro im Lohnsteuerjahresausgleich abzugsfähig, also mit dem doppelten Betrag.

Anmerkung der Redaktion: Ab dem Veranlagungsjahr 2007 waren die 0,30 € für die Wege von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte nur noch ab dem 21 km abzugsfähig. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang Dezember 2008 wurde diese Regelung aufgehoben. Für die Jahre 2007, 2008 und 2009 ist somit wieder ab dem ersten Kilometer die Pauschale von 0,30 Euro vom FA anzuerkennen.

Steuertipp 3: Haben Sie ständig wechselnde Einsatzstellen können Sie bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, von Ihrer Wohnung, Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Std. können Sie 12,- Euro angeben und bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Std. können Sie 24,- Euro in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers sind von diesen Aufwendungen abzuziehen.


Steuertipp 4: Beiträge an eine Gewerkschaft können Sie mit den tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage N in ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angeben.


Steuertipp 5: Haben Sie einen PC angeschafft, erkennt das Finanzamt in der Regel diese Kosten zu 50 % als Werbungskosten in der Anlage N in Ihrer Einkommensteuererklärung 2006, 2007, 2008 oder 2009 an. Allerdings müssen Sie die Anschaffungskosten für den PC, sofern er mehr als 410,- € (Netto) gekostet hat, auf 3 Jahre in der Steuererklärung abschreiben.
 


 

Sorgenfreiheit mit dem Webspace von Greatnet  


Fragen zur Elternzeit und die Antworten

Weitere kostenlose Steuertricks zum Steuernsparen finden Sie auf unseren nächsten Seiten. Wir hoffen Ihnen helfen die Tipps und Tricks beim Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich. Benötigen Sie ein kostenloses Angebot von einem Steuerberater zum Erstellen Ihrer privaten Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich, dann können Sie bei unserem Partner online Steuerberatung ein unverbindliches Angebot anfordern. Möchten sie Informationen zu der Rürup Rente oder Informationen Riester Rente oder Private Krankenversicherung?


Kindergeld: Berücksichtigung der Steuerabzugsbeträge von Kindern weiter offen

Die Eltern eines volljährigen Kindes unter 25 Jahren in Berufsausbildung haben Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibeträge, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 EUR jährlich betragen. Der Fiskus folgt der vorteilhaften Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht [mehr]


 


Einen Kreditvergleich online könne Sie bei uns auch durchführen.

Geschäftsleute können Ihre Skireisen unter bestimmen Voraussetzung von der Steuer absetzen. Ob ein Skiurlaub absetzbar ist hängt von ein paar Faktoren ab.

Vergleich Tagesgeld Konto: Geld gewinnbringend anlegen.


Artikel zum Thema Kredit:
- Sofortkredit ohne Schufaauskunft
- Privatkredit
- Ratenkredit ohne Schufaauskunft
- Kreditvermittlung
- Baukredit
- online Baudarlehen
- online Hauskredit
- Hausbau Kosten
- online Immobilienfinanzierung

Wohngebäudeversicherungsvergleich    I Immobilienkredit I Kfzversicherungsvergleich I Online Kredit ohne Schufa I Lohnsteuerprogramm I Haus bauen I Geld vom Staat I Einnahmen- Überschussrechnung I Autofinanzierung Schufafrei I Autokredit I Steuerberater Heilbronn I Steuerberater Stuttgart I Steuerberater Öhringen I Steuerberater Bad Mergentheim I Steuerberater Deutschland I private Altersvorsorge I private Krankenversicherung I Kreditrechner I Baufinanzierung Rechner I 1 2 3 4 I Bildnachweis


gratis Counter by GOWEB
    

 

online Immobilienkredit
online Hausfinanzierung

online Immobilienkredit
Autokredite Vergleich

Online Vergleich Kfzversicherung

 

günstige Kredite
Versicherungsvergleich

Malvorlagen für Kinder