Steuern sparen - Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich

  STEUERRATGEBER - mit Steuertipps und Steuertricks Steuern sparen 2013 - 07 Einkommensteuererklärung 


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Steuern sparen

Steuern sparen bei der Einkommensteuererklärung 2008 - 2009 - 2010 - 2011 - 2012 - 2013

Der Steuerratgeber informiert Sie zum deutschen Steuerrecht, damit für Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung 2007, 2008, 2009. 2010 oder 2011 ein Klacks wird. Sie erhalten kostenlose Steuertipps und legale Steuertricks wie Sie Steuern sparen können.

 Verschenken Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, 2008 kein Geld an den Fiskus. Sparen Sie Steuern!!!

 

Originelle und ausgefallene GeschenkeHallo ich bin Gini die Geschenkefee.

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Steuertipp 1: Geben Sie Ihre Steuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 oder 2013 elektronisch mit einem Steuerprogramm oder Steuersoftware ab. Die Finanzverwaltung wird Ihren Lohnsteuerjahresausgleich dann schneller bearbeiten und evtl. Erstattungen somit früher auf Ihr Konto überweisen.

Steuertipp 2: Fahrtkosten zu regelmäßigen Arbeitsstätten sind mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Fahrtkosten zu wechselnden Arbeitsstätten sind pro gefahrenem km mit 0,30 Euro im Lohnsteuerjahresausgleich abzugsfähig, also mit dem doppelten Betrag.

Anmerkung der Redaktion: Ab dem Veranlagungsjahr 2007 waren die 0,30 € für die Wege von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte nur noch ab dem 21 km abzugsfähig. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang Dezember 2008 wurde diese Regelung aufgehoben. Für die Jahre 2007 bis 2013 ist somit wieder ab dem ersten Kilometer die Pauschale von 0,30 Euro vom FA anzuerkennen.

Steuertipp 3: Haben Sie ständig wechselnde Einsatzstellen können Sie bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, von Ihrer Wohnung, Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Std. können Sie 12,- Euro angeben und bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Std. können Sie 24,- Euro in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers sind von diesen Aufwendungen abzuziehen.


Steuertipp 4: Beiträge an eine Gewerkschaft können Sie mit den tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten in der Anlage N in ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angeben.


Steuertipp 5: Haben Sie einen PC angeschafft, erkennt das Finanzamt in der Regel diese Kosten zu 50 % als Werbungskosten in der Anlage N in Ihrer Einkommensteuererklärung 2008, 2009, 2010, 2011. 2013 oder 2013 an. Allerdings müssen Sie die Anschaffungskosten für den PC, sofern er mehr als 410,- € (Netto) gekostet hat, auf 3 Jahre in der Steuererklärung abschreiben.
 


 


Fragen zur Elternzeit und die Antworten

Weitere kostenlose Steuertricks zum Steuernsparen finden Sie auf unseren nächsten Seiten. Wir hoffen Ihnen helfen die Tipps und Tricks beim Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich. Benötigen Sie ein kostenloses Angebot von einem Steuerberater zum Erstellen Ihrer privaten Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich, dann können Sie bei unserem Partner online Steuerberatung ein unverbindliches Angebot anfordern. Möchten sie Informationen zu der Rürup Rente oder Informationen Riester Rente oder Private Krankenversicherung?


Kindergeld: Berücksichtigung der Steuerabzugsbeträge von Kindern weiter offen

Die Eltern eines volljährigen Kindes unter 25 Jahren in Berufsausbildung haben Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibeträge, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 8.004 EUR, (bis 2008: 7680 Euro, 2009: 7834 Euro) jährlich betragen. Der Fiskus folgt der vorteilhaften Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht [mehr]


 


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