Steuerratgeber - aktuelle Rechtsprechung - Lohnsteuerausgleich 2006 / 2007

   STEUERRATGEBER - Informationen für die Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerausgleich 2006 und 2007


S T E U E R T I P P S


 

A K T U E L L E
R E C H T S P R E C H U N G

A R T I K E L




S O N S T I G E S

 



P A R T N E R

Aussenwerbung Bahnhof  
Buchhaltung Stuttgart
Kochmesser, Schneidbretter, Tableware
Golfclub Lindau
Spielzeug Dreirad
Handscanner
Heilen mit Heilkräutern
Diamanten
Shisha Shop & Wasserpfeifen Zubehör

Unternehmensteuerreformgese tz 2008 verabschiedet

Der Bundesrat hat dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

Personenunternehmen (Einzelunternehmen und die Gesellschafter einer Personengesellschaft):

  • Bilanzierende können den nicht entnommenen Gewinn ab 2008 auf Antrag ganz oder teilweise mit einem günstigen Steuersatz von 28,25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuern lassen. Wird dieser begünstigt besteuerte Gewinn in späteren Jahren entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag;
  • anstelle der bisherigen Ansparrücklage kann erstmals zum 31.12.2007 ein gewinnmindernder Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter mit mindestens 90 % betrieblicher Nutzung gebildet werden. Voraussetzung: Bei Bilanzierenden ist das Betriebsvermögen nicht größer als 235.000 EUR und bei Einnahmenüberschuss-Rechnung ist der Gewinn nicht höher als 100.000 EUR. Wird innerhalb von drei Jahren nicht wie geplant investiert, wird der Abzugsbetrag rückgängig gemacht und die Steuernachzahlung verzinst. Wird dagegen wie geplant investiert, wird der Abzugsbetrag gewinnerhöhend aufgelöst und auf die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts können gewinnmindernde Abschreibungen bis zu 58 % (Nutzungsdauer zehn Jahre) bzw. 64 % (Nutzungsdauer fünf Jahre) vorgenommen werden.
  • Der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer fällt für Erhebungszeiträume ab 2008 weg;
  • für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es eine neue Grenze bei Gewinneinkunftsarten: 150 EUR; darüber hinaus ist bei Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut von bis zu 1.000 EUR ein Sammelposten zu bilden, der zwingend über fünf Jahre abzuschreiben ist; die GWG-Grenze bei Überschusseinkunftsarten (z.B. Arbeitnehmer) beträgt nach wie vor 410 EUR;
  • die degressive AfA (sie beträgt bisher das Dreifache der linearen AfA, höchstens 30 %) wird für Anschaffungen/Herstellung ab 2008 abgeschafft;
  • der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird vom 1,8fachen auf das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer angehoben;
  • Zinsschranke: Jeder Betrieb kann einen negativen Zinssaldo (Sollzinsen abzüglich Habenzinsen) bis zu 1 Mio. EUR in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Darüber hinaus wird der Betriebsausgabenabzug für einen negativen Zinssaldo auf 30 % des EBITDA (Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) begrenzt.

Kapitalgesellschaften:

Die oben beschriebenen Änderungen zu den Abschreibungen und zum Wegfall des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer gelten auch für Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus ergeben sich folgende Änderungen:

  • Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2008 von 25 % auf 15 %;
  • der Verlustabzug der GmbH entfällt anteilig, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % der Anteile übertragen werden; bei Anteilsübertragungen von mehr als 50 % entfällt der Verlustabzug vollständig;
  • Zinsschranke: Die Freigrenze von 1 Mio. EUR gilt auch für Kapitalgesellschaften (siehe Personenunternehmen). Darüber hinaus ist die Zinsschranke anzuwenden, wenn die Zinsaufwendungen im Rahmen einer Gesellschafterfremdfinanzierung (= Gesellschafter, der die Zinsen erhält, ist zu mehr als 25 % beteiligt) mehr als 10 % der gesamten Zinsaufwendungen ausmachen.

Gewerbesteuer:

  • Für alle Gewerbebetriebe gilt ab 2008 eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 % des Gewerbeertrags, der bisherige Staffeltarif entfällt. Der Freibetrag für Personenunternehmen von 24.500 EUR bleibt unverändert.
  • Ab 2008 werden anstelle der bisherigen Regelung (z.B. 50%ige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen) 25 % der Finanzierungsaufwendungen oberhalb eines Freibetrags von 100.000 EUR hinzugerechnet. Bei Miete, Pacht und Leasing wird bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern ein Finanzierungsanteil von 75 % und bei beweglichen Wirtschaftsgütern von 20 % angenommen. Bei Zinsen - es müssen keine Dauerschuldzinsen sein - beträgt der Finanzierungsanteil 100 %.

Abgeltungsteuer:

Ab 2009 wird eine 25%ige Abgeltungsteuer mit Veranlagungsoption auf Kapitalerträge und private Wertpapierveräußerungsgeschäfte für ab 2009 angeschaffte Kapitalanlagen eingeführt. Ausgenommen sind Kapitalüberlassungen zwischen nahestehenden Personen. Für die Verlustverrechnung gelten komplizierte Neuregelungen. Sie sehen zum Teil vor, dass Verluste aus Kapitalvermögen bereits von der auszahlenden Stelle bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden. Außerdem können Verluste auch durch einen Antrag auf Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden.

Die zehnjährige "Spekulationsfrist" für Grundstücke bleibt unverändert.

 

Steueränderungsgesetz 2007: Weitere Belastungen geplant!

Wenn der Bundesfinanzminister von "individueller Leistungsfähigkeit",   “Verteilungsgerechtigkeit" und "im Ergebnis zumutbar ausgestalteten Maßnahmen" spricht, geht es um neue Steuerpläne: Das Bundeskabinett hat am 10.05.2006 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 verabschiedet.

 

Diesmal dürfte wirklich jeder von der einen oder anderen Neuregelung betroffen sein. Hier die wichtigsten ab 2007 geplanten Maßnahmen im Einzelnen, denen allerdings der Bundesrat noch zustimmen muss und die dann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen:

Die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte sollen nicht mehr als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sein. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR künftig ab dem 21. Kilometer wie Betriebsausgaben / Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt.

  • Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen steuerlich nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag soll gesenkt werden, und zwar für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres, für 1982 geborene Kinder auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres.
  • Der Sparer-Freibetrag soll fast halbiert werden: auf 750 EUR für Ledige bzw. 1.500 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • "Reichensteuer": Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 EUR (zusammenveranlagte Ehepaare: 500.000 EUR) sieht der Gesetzesentwurf einen Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Einkommensteuer-Spitzensteuersatz von heute 42 % vor. Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft) soll ein entsprechender Entlastungsbetrag eingeführt werden, der voraussichtlich bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 01.01.2008 gewährt wird. Danach soll eine Entlastung in anderer geeigneter Weise erfolgen.

Aktuelle Gesetzesänderungen: Der Bundesrat hat zugestimmt!

Der Bundesrat hat am 07.04.2006 dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen und dem Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Danach ergeben sich bereits ab dem 01.01.2006 - sofern kein anderes Datum genannt ist - folgende Änderungen:

  • Die Ermittlung der gewinnerhöhenden Entnahme für die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz nach der 1%-Bruttolistenpreisregelung wird ab 2006 auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche Nutzung mehr als 50 %) beschränkt. Wird das Fahrzeug zwischen 10 % und 50 % betrieblich genutzt, ist der Wert der Entnahme mit den regelmäßig höheren auf die Privatnutzung entfallenden tatsächlichen Kosten anzusetzen. Der betriebliche Nutzungsanteil ist regelmäßig nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Die Führung eines Fahrtenbuchs ist nicht zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Änderung keine Auswirkung auf die Höhe des geldwerten Vorteils bei Firmenwagengestellungen an Arbeitnehmer.
  • Im Rahmen seiner Zustimmung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah zum In-Kraft-Treten der Beschränkung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens Verwaltungsanweisungen für den Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils durch die Unternehmer zu schaffen. Diese Regelungen sollten einerseits den bürokratischen Aufwand für die Unternehmer und andererseits den Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltung soweit wie möglich begrenzen.
  • Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren und für behinderte Kinder können ab 2006 in Höhe von zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden. Diese Regelung gilt für zusammen lebende Elternteile, wenn beide erwerbstätig sind, sowie für erwerbstätige Alleinerziehende. Ist der Steuerzahler in Ausbildung, behindert oder krank, können die Kinderbetreuungskosten in gleichem Umfang als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden. Bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren können alle Eltern ohne weitere Voraussetzungen zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abziehen. Das ist vor allem für "Alleinverdiener-Elternpaare" von Bedeutung. In allen Fällen müssen Kinderbetreuungskosten durch Vorlage einer Rechnung und Zahlungsbeleg eines Kreditinstituts nachgewiesen werden.
  • Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt werden, ist eine degressive Abschreibung bis zum Dreifachen des linearen AfA-Betrags, höchstens 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zulässig.
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (Gärtner, Fensterputzer, Reinigungsunternehmer) können bis zu 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 EUR, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen für Pflege und Betreuung erhöht sich der Abzugsbetrag ab 2006 auf höchstens 1.200 EUR. Außerdem kann ab 2006 für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltung und/oder Modernisierung) eine zusätzliche Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 EUR, in Anspruch genommen werden. Die begünstigten Aufwendungen (nur Arbeits-, nicht Materialkosten) sind durch Vorlage einer Rechnung und Zahlungsbeleg eines Kreditinstituts nachzuweisen und mit der Einkommenssteuererklärung einzureichen.
  • Bei der Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (sog. Einnahmen-Überschussrechnung) sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten für Wertpapiere, Forderungen und für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst zum Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses bzw. zum Entnahmezeitpunkt als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Außerdem sind diese Wirtschaftsgüter unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs-/Herstellungskosten in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.
  • Die Umsatzgrenze für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Ist-Versteuerung) wird in den alten Bundesländern ab 01.07.2006 von 125.000 EUR auf 250.000 EUR angehoben. In den neuen Bundesländern gilt für die Anwendung der Ist-Versteuerung bereits eine erhöhte Umsatzgrenze von 500.000 EUR. Diese Sonderregelung ist bis zum 31.12.2009 verlängert worden.
  • Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken werden in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen. Folglich sind auch die Umsätze von gewerblichen Glücksspielanbietern wieder umsatzsteuerpflichtig. Die Änderung tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
  • Die gezielte entgeltliche Weitergabe von Belegen (z.B. Tankquittungen im Rahmen von Internetauktionen) ist eine Steuerordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.
     

 


 


Hausratversicherungsvergleich   I Kfzversicherungsvergleich I Online Kredit ohne Schufa Auskunft I Immobilienkredit I Lohnsteuerprogramm I betriebliche Steuererklärung I Grunderwerbssteuer Erbauseinandersetzung I Informationen rund um Wein mit vielen Tipps. I webkatalog seo computer webdesign linktausch pc service I babyfotos erotische fotografie akt brautfotos hochzeitsfotos I private Krankenversicherung