Geld vom Staat

  Geld vom Staat - es gibt verschieden Möglichkeiten Geld vom Staat zu bekommen - Überbrückungsgeld


S T E U E R T I P P S

A K T U E L L E
R E C H T S P R E C H U N G

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



S O N S T I G E S

 


 

 

Geld vom Staat

Die Bundesrepublik Deutschland verteilt einiges an Geld an die Bürger. Familien werden mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag vom Staat unterstütz. Das Kindergeld beträgt pro Kind 154,- Euro ab dem 4 Kind gibt es dann 179,- Euro. Für Eltern die ein höheres Einkommen haben, kann der Kinderfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angesetzt werden. Für Eltern die noch in den Genuss der Eigenheimzulage gekommen sind, bekommen diese pro Kind für das Kindergeld bezahlt wurde und welches im eigenen Haushalt lebt einen Zuschlag zu dem Grundbetrag der Eigenheimzulage. Ab dem Steuerjahr 2007 können werdende Eltern das neue Elterngeld in Anspruch nehmen. Für werdende Mütter gibt es, wie bisher auch, das Mutterschaftsgeld.

Geld vom Staat gibt es z.B. auch für Arbeitslose mit dem Arbeitslosengeld oder Hartz IV. Das Arbeitslosengeld ist direkt bei der Agentur für Arbeit zu Beantragen. Für Arbeitslose die sich selbständig machen möchten gibt es u.a. die umgangssprachlich genannte „Ich AG“ oder das Überbrückungsgeld.

 

 

Für Leute mit wenig Bargeld und mit Rechtsstreitigkeiten kann es Beratungshilfe und Prozesskostenbeihilfe vom Staat geben. Die Beratungshilfe gibt es bei der Beratungshilfestelle des jeweiligen Amtsgerichts. Die Prozesskostenbeihilfe beantragt man direkt beim Gericht. Formulare gibt es beim Gericht oder beim Anwalt.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung hat die Regierung einige Möglichkeiten für die Steuerpflichtigen geschaffen, mit denen der Steuerbürger Geld vom Staat bekommen kann. So sind z.B. ab dem Veranlagungsjahr 2006 die Abzugsmöglichkeiten für die Kinderbetreuungskosten neu geregelt wurden. Es können vor allem die Kindergartenbeiträge von der Steuer als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Rechnungen für Kaminfeger, Heizungsbauer und Fliesenleger können unter bestimmten Voraussetzungen ab 2006 als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angegeben werden.

 

gratis Counter by GOWEB