Steuertipp 10: Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Beachten Sie allerdings die zumutbare Eigenbelastung. Diese Grenze muss zuerst überschritten werden, damit sich die Kosten positiv auf das steuerliche Ergebnis auswirken können. Krankheitskosten sind u. a. Praxisgebühren, Kosten für eine Scheidung, Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Medikamente und Zahnersatz.
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