Großraumbüro: Umbaukosten als Erhaltungsaufwand?

  Umbaukosten bei Großraumbüro als Erhaltungsaufwendungen?


S T E U E R T I P P S

A K T U E L L E
R E C H T S P R E C H U N G

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



S O N S T I G E S

 


 

 

Großraumbüro: Umbaukosten als Erhaltungsaufwand?

Wer in die Instandsetzung oder den Umbau eines zur Einkunftserzielung genutzten Gebäudes investiert, kann sich nicht immer sicher sein, ob diese Kosten

  • sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind (sog. Erhaltungsaufwendungen) oder
  • als nachträgliche Herstellungskosten nur die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung (AfA) erhöhen und sich daher nur verteilt über die Nutzungsdauer des Gebäudes steuerlich auswirken.

Ein Vermieter hatte ein Großraumbüro in Einzelbüros umbauen lassen. Dabei wurde Rigips-Ständerwerk verwendet. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde auch die Elektroinstallation erneuert. Der Bundesfinanzhof hat erfreulicherweise entschieden, dass der Vermieter die Kosten dieser Umbaumaßnahme sofort steuermindernd als Erhaltungsaufwendungen abziehen kann. Die Kosten müssen folglich nicht der Bemessungsgrundlage für die AfA zugeschlagen werden.

 

gratis Counter by GOWEB