Berliner Testament: Abfindung für Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit?

  Berliner Testament - Nachlassverbindlichkeiten


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Berliner Testament: Abfindung für Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit?

Ein Ehepaar hatte sich auf ein gemeinschaftliches Testament geeinigt: Die Eheleute hatten sich gegenseitig als Erben eingesetzt; Erben des Überlebenden sollten die Kinder zu gleichen Teilen sein. Nach dem Tod des Vaters vereinbarte die Mutter mit den Kindern die Zahlung einer Abfindung dafür, dass die Kinder auf die Geltendmachung ihrer Pflichtteile nach dem Vater verzichteten. Die Abfindungen sollten mit dem Ableben der Mutter fällig werden. Nach dem Tod der Mutter verlangten die Kinder, die vereinbarten Abfindungen als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, was das Finanzamt ablehnte.

Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat: Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt voraus, dass die Verbindlichkeiten rechtlich bestehen und den Erblasser zum Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben. Diese wirtschaftliche Belastung fehlt, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Abfindungsverpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen.

 

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