Steuerbescheid prüfen

  Steuerbescheid prüfen - Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen ist recht einfach!


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Deutsche zahlen jährlich 100 Millionen Euro zu viel an den Fiskus

Experten-Tipp: Gegen falsche Bescheide Einspruch einlegen ist einfacher als viele denken

Statistik zeigt: Zahl der Beanstandungen von Steuerbescheiden sinkt

 

Acht Minuten Zeit wenden Steuerbeamte laut dem Bund der Steuerzahler in deutschen Finanzämtern durchschnittlich für die Bearbeitung von Steuerfällen auf. „In dieser kurzen Zeit können die Beamte unmöglich ihrer Aufgabe nachkommen, die Angaben in der gesamten Steuererklärung zu prüfen“, sagt Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg. So verwundert es nicht, dass Verbraucherschützer bemängeln, jeder dritte Einkommenssteuerbescheid sei falsch. „Wir empfehlen, die Angaben des Amtes möglichst bald nach Eingang zu prüfen – nötigenfalls auch mit professioneller Hilfe“, rät Jürgen Lax, ein Sprecher der Steuerhilfe-Initiative „Fiscus ante Portas“ aus Hamburg. Innerhalb eines Monats können die Bürger beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Allerdings sind die Zahlen in den vergangenen Jahren rückläufig, was die Hilfsinitiative auf eine allgemeine Resignation der Steuerzahler zurückführt. „Das ist aber unbegründet, denn etwa zwei Drittel der Einsprüche werden ohne Probleme akzeptiert und umgesetzt.“

Im Jahr 2006 legten laut Statistik des Bundesministeriums der Finanzen rund 5,9 Millionen deutsche Steuerzahler Widerspruch gegen ihren Einkommenssteuerbescheid ein. Nach aktuellen Angaben wurden im vergangenen Jahr nur noch etwa 5 Millionen Bescheide beanstandet. „Das ist eine Abnahme von knapp 15 Prozent gegenüber 2006“, sagt Steuerberater Zielinski. Eine alarmierende Zahl, denn die Welle an Klagen, die derzeit etwa am Hamburger Finanzgericht eingehen, belegt, dass viele Steuerbescheide durchaus noch kritikwürdig sind. „Das Problem ist, dass viele Steuerzahler darauf vertrauen, dass das Amt Recht hat, oder sie reichen Einsprüche zu spät oder nicht formgerecht ein“, so Jürgen Lax von Fiscus ante portas. Dabei liegt die zuviel gezahlte Summe erfahrungsgemäß bei durchschnittlich 450 Euro. Schon jetzt werden so rund 100 Millionen Euro Steuern zu viel gezahlt. Ohne Einsprüche wird diese Summe noch weiter steigen.

Ein Einspruch beim Finanzamt ist für die Bürger kostenlos. „Der Einspruch muss fristgemäß innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt eingehen, sonst ist der Bescheid bestandskräftig. Die Begründung kann später nachgereicht werden“, erklärt Zielinski. Auch ein Einspruch auf Verdacht ist möglich. „Das heißt, auch wenn der Steuerzahler noch nicht weiß, ob überhaupt ein Fehler in seinem Bescheid ist, kann er die Erklärung beanstanden.“ So habe er genug Zeit, in Ruhe die Erklärung prüfen zu lassen. Die Erfahrung der Initiative zeigt, dass viele Einsprüche relativ schnell und kulant abgewickelt werden. Von den 3,8 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im Jahr 2007 wurden knapp 64 Prozent durch Abhilfe, also eine schlichte Korrektur des Fehlers, geregelt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Daraus könne aber nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei, so die Erklärung des Ministeriums. Denn auch nachgereichte Bescheinigungen gelten als Abhilfe.

Die Initiative Fiscus ante portas bietet für Fälle eines Einspruchs ihren Mitgliedern professionelle Hilfe an. Gegen eine jährliche Mitgliedsgebühr von rund 170 Euro können Steuerpflichtige hier ihren Bescheid von unabhängigen Steuerberatern auf Fehler überprüfen lassen. Bei fehlerhaften Steuerbescheiden werden die Chancen eines Einspruchverfahrens durch den Steuerberater und gegebenenfalls Steuerfachanwälte geprüft. „Bei guten Erfolgsaussichten werden unsere Mitglieder auch bei der Einreichung des Einspruchs und eventuell folgenden Verfahren vertreten“, sagt Lax. Eine enthaltene Rechtsschutzversicherung trägt dabei ab einem Streitwert von 200 Euro die gerichtlichen Kosten. „Wir nennen dieses Angebot unseren Steuer-Schutzbrief, weil unsere Mitglieder so umfassend in steuerrechtlichen Angelegenheiten abgesichert sind.“

Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, bedeutet allerdings nicht, dass das vom Fiskus verlangte Geld, nicht gezahlt werden muss. Zunächst müssen die Steuern laut Bescheid entrichtet werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, werden die Zahlungen erstattet. Nur wer neben dem Einspruch auch noch das Ruhen des Verfahrens beantragt sowie die Aussetzung der Vollziehung, zahlt seinen Obolus erst später.

 

Hintergrundinformationen zu Fiscus ante portas

Die Gesellschaft Fiscus ante portas GmbH ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Hamburg, die ihren Mitgliedern Hilfestellung im Umgang mit dem Finanzamt leistet. Steuerbescheide werden hier von versierten Steuerberatern auf Fehler überprüft, die wenn nötig gegen den Bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen oder auch vor dem Finanzgericht klagen. Dazu greift sie auf ein Netz von geprüften Sachverständigen, Steuerberatern wie Fachanwälten, zurück. Für Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren arbeitet Fiscus ante portas mit der Roland Rechtsschutzversicherung zusammen.

Mehr Informationen:

Fiscus ante portas
Jürgen Lax
Postfach 650248, 22362 Hamburg
 Tel: 040-83987492
Internet: www.fiscus-ante-portas.de

Steuerberater Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37, 22391 Hamburg
Tel. 040 536 40 10 -  Fax 040  536 40 121
Mail: g.zielinski@steuerberater-zielinski.de
Internet : www.steuerberater-zielinski.de

Steuerbescheid Einspruch - Fehlerhafte Steuerbescheide prüfen

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