Der entscheidende Unterschied zwischen einem normalen Privatkredit und einem Hypothekendarlehen ist die Stellung der Sicherheiten. Neben der mittlerweile bei allen Kreditvergaben obligatorischen Bonitätsprüfung wird hier über die Vergabe sogenannter Grundpfandrechte, - überwiegend Buchgrundschulden in Abt.3 des Grundbuches erfasst -, die zu beleihende Immobilie, also ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung selbst zur Sicherheit für den Darlehensgeber. Kommt es also zu einer Situation, in der das Darlehen nicht bedient werden kann, - man spricht hier auch von notleidenden Krediten -, so kann der Gläubiger, also der Darlehensgeber die Zwangsversteigerung des Sicherungsgutes betreiben. Dadurch kann das Ausfallrisiko bezüglich des Hypothekendarlehens minimiert werden. Für den Darlehensnehmer birgt dieser Darlehenstyp auch einen wesentlichen Vorteil. Durch die hohe Besicherung des Kredits bekommt der Schuldner einen im Vergleich niedrigen Zins. Dies ist für den Darlehensnehmer allein schon deshalb sehr vorteilhaft, weil er dadurch einen höheren Tilgungsanteil in seine Zahlungsrate einkalkulieren kann. Viele Hypothekendarlehen haben dann noch zusätzliche Aspekte, die für den Darlehensnehmer von Vorteil sein können. So kann er z.B. Sondertilgungen vereinbaren, den Zins festschreiben, um eine sichere Finanzplanung aufbauen zu können oder den Zins variabel vereinbaren, was dann zum Vorteil wird, wenn man das Darlehen nur kurz- bis mittelfristig in Anspruch nehmen möchte. Bei variablem Zins ist eine vollständige Rückzahlung ohne Strafzins oder Zusatzkosten normalerweise immer möglich.
Hypothekendarlehen können von natürlichen Personen, aber auch von juristischen Personen, wie z.B. Firmen beantragt werden.
Ein Hypothekenzinsvergleich gibt einen einfachen Überblick über die einzelnen Konditionen der jeweiligen Anbieter.
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