Häusliches Arbeitszimmer

  Häusliches Arbeitszimmer Büro und Warenlager


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S O N S T I G E S

 


 

 

Häusliches Arbeitszimmer: Gleichzeitig Büro und Warenlager?

Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können Sie ab 2007 nur noch abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt. Wird dagegen ein Raum in einem im Übrigen zu Wohnzwecken genutzten Gebäude als Warenlager (Lagerraum) genutzt, sind die Kosten uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Doch wie sind die Kosten für einen Raum zu berücksichtigen, der zur Erledigung von Büroarbeiten und als Lagerraum genutzt wird? Stellt der betreffende Raum ein unter die Abzugsbeschränkung fallendes häusliches Arbeitszimmer oder einen Lagerraum dar, der zum vollen Betriebsausgabenabzug berechtigt?

Mit diesen Fragen hat sich jetzt der Bundesfinanzhof befasst: Entscheidend ist, durch welche der beiden Nutzungsarten der Raum nach Funktion und Ausstattung geprägt ist. Ausschlaggebend kann z.B. sein, ob der Betrieb stärker durch Lagerhaltung oder überwiegend durch Bürotätigkeiten geprägt ist. Auch der räumliche und zeitliche Umfang der jeweiligen Nutzung und der bei Begutachtung der Raumausstattung objektiv vorherrschende Gesamteindruck spielen eine Rolle.

 

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