Bebauungsplan
Der Bebauungsplan legt die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest, bestimmt den Rahmen für die Baugenehmigung und die Genehmigungsfähigkeit späterer An- und Ausbaumaßnahmen, kann jedoch auch Befreiungsmöglichkeiten vorsehen. Der Bebauungsplan ist ein Ortgesetz und für jedermann rechtsverbindlich.
Wichtige Angaben im Bebauungsplan:
- Art der baulichen Nutzung zum Beispiel WA (Allgemeines Wohngebiet), MI (Mischgebiet)
- Anzahl der Vollgeschosse in römischen zahlen
- GFZ (Geschossflächenzahl): Sie gibt das maximale Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche an.
- GRZ (Grundflächenzahl): Sie gibt den Anteil der bebaubaren Grundstücksfläche an
- Bauweise zum Beispiel o (offene Bauweise), ED (nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig)
- Baulinie: an die Baulinie muss das Gebäude herangerückt werden
- Baugrenze: über die Baugrenze darf das Gebäude nicht herausragen
Den bebauungsplan können alle, die sich für ein bestimmtes Grundstück interessieren, beim zuständigen Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung einsehen.
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